1,2,3 meins und Folgen…?

März 6, 2010 · Posted in Allgemein | · 7 Comments 

Du kannst es bis zu 24 Std. vor Auktionsende mit Angabe vom Grund rückgängig machen.
Ansonsten kann man sich sicher mit dem Verkäufer einigen.
Der kann ja ein an unterlegenen Bieter machen…!
Oder Du erstattest ihm die Ebaygebühren und gut ist es!
Der Verkäufer muß ja nicht gleich ein Unmensch sein:-)

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