Ebay-Kauf nicht bezahlt, jetzt Inkassounternehmen.?

Oktober 19, 2008 · Posted in Allgemein |  

Du hast gesteigert und MUSST bezahlen ,es ist eine Rechtsverbindliche angelegenheit.
Angebote und Gebote sind rechtlich verbindlich.

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Comments

10 Responses to “Ebay-Kauf nicht bezahlt, jetzt Inkassounternehmen.?”

  1. ⚔heute der nicht nette DARKI⚔ on Oktober 19th, 2008 14:09

    Du hast gesteigert und MUSST bezahlen ,es ist eine Rechtsverbindliche angelegenheit.
    Angebote und Gebote sind rechtlich verbindlich.

  2. idril_arien on Oktober 19th, 2008 14:10

    Wirste wohl bezahlen müssen. Mit naiv hat das nichts mehr zu tun. Du bist einen Kaufvertrag eingegangen und der Verkäufer kann auf Erfüllung – in deinem Fall Zahlung – bestehen. Genauso wie du dich als Verkäufer nicht darum drücken kannst und sagen, du wolltest ja eigentlich gar nicht verkaufen. Wenn du in ein Lokal gehst und ein Essen bestellst kannst du auch nicht sagen, “ach, eigentlich hab ich gar keinen Hunger, nehmen sies wieder mit” und dann ohne zu zahlen gehen, oder? Manche Ebay-Kunden sind ein Albtraum.

    @ yuppiduu

    Von einer Auktion kann man nicht zurücktreten. Das ist anders, als bei einem Kauf im Laden oder Internet. Der Auktionspreis ist sofort fällig, ohne Rücktritt. Genauso wie bei einer Auktion, bei der du anwesend bist und dein Schild hoch hältst. Zurücktreten kannst du nur, wenn der Verkäufer damit einverstanden ist.

  3. yuppiduu on Oktober 19th, 2008 14:10

    Naja, nächstes Mal vor dem Bieten lesen, aber das hast du ja nun mitbekommen…

    Bist du denn von dem Kauf zurückgetreten? Das geht ja innerhalb von 14 Tagn problemlos, zumindest bei gewerblichen Verkäufern. Oder hast du einfach nur nicht bezahlt? Normalerweise fängt die 14Tagesfrist erst an zu laufen, wenn die Ware bei dir ist. Allerdings musst du natürlich erstmal bezahlen oder dich mit dem Verkäufer einigen.

    Ohne Rücksprache nicht zu Bezahlen fände ich übrigens ein unmögliches Verhalten.

    Die E-Bay-Bewertung ist – verglichen mit einem Schufa-Eintrag eigentlich völlig unbedeutend.

    Also bezahl entweder oder lass dir von einem Profi Rat geben.

  4. Michael H on Oktober 19th, 2008 14:11

    Wenn die Ware bei einem Händler bestellt worden ist, dann hast Du 2 Wochen Rückgaberecht. Ich würde bei nicht erhaltener Ware einfach die Füße still halten und abwarten. Du hast zwar einen Vertrag, und nichts anderes ist EBay, gebrochen, aber versuch mal ob der Verkäufer wirklich wegen 20 Euro vor Gericht zieht.

  5. hajokl on Oktober 19th, 2008 14:13

    Du hast einen Verkaufzuschlag bei ebay getätigt
    der als Vertrag bindent ist.Somit ist die Ware auch zu bezahlen .
    Da Du Vorkasse nicht geleistet hast wie es in den Bedingungen steht hat der Verkäufer das Recht den Betrag über ein Inkasso-Büro eintreiben zulassen.Dann liefert er die Vertragsware aus.

  6. Asdiin on Oktober 19th, 2008 14:15

    Hey,

    also ich hatte auch shcon mal das Problem und ich würde mal in Ebay-kundenservice anrufen und den dein problem erklären.
    Die helfen dir bestimmt weiter, war bei mir auch so. ;)

    Mfg. Asdiin

  7. Krümel on Oktober 19th, 2008 14:18

    In dem Moment wo Du bei Ebay bietest,schliest Du einen Vertra g ab.
    Dieser Vertrag ist bindend.
    Du hast bei einer Firma geboten,?
    Diese hat bestimmt ihre AGB aufgelistet und Du hast ihn nicht gelesen.
    Es bleibt Dir nichts anderes übrig als zu zahlen.
    Sei beim nächsten mal schlauer.

  8. Sprendlinger on Oktober 19th, 2008 18:20

    Du hast gesteigert. Damit hast Du einen Kaufvertrag gemacht. Das es Billigware ist war Dir bekannt, oder Du hättest Dich vorher erkundigen müssen. Zahle schnell, es wird nur teuerer.

  9. vanator2007 on Oktober 20th, 2008 19:14

    Ich glaube wir hatten den gleichen Verkäufer. ;-)

    Bezahl die Rechnung einfach nicht. Im schlimmsten Fall müsste er Klagen und dann soll er mal begründen! Wenn du nicht den Mut hast so lange zu warten, bezahl direkt an den Verkäufer (nicht an das Inkassounternehmen) einfach die 20€ und gib bei der Überweisung “Hauptforderung” an, dann darf er die Zahlung nicht anders verrechnen und du bekommst die Ware und kannst Sie dann zurückschicken ;-) Das Widerrufsrecht gilt 14 Tage nach Erhalt der Ware! Dann muss der unseriöse Verkäufer das Inkassobüro zahlen ;-)

  10. mausihundi on Oktober 21st, 2008 15:02

    Bei Ebay gibt es doch die Geschäftsbedingungen für Käufer und Verkäuver. Lad sie die auf deinen Computer und lies die Bedingungen für Käufer genau durch.

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