Ich wurde von einem eBay Mitglied betrogen, bitte helft mir!!?

September 22, 2009 · Posted in Allgemein |  

Melde bei eine Unstimmigkeit. Dann bekommst du auch seine Adresse.
Außerdem ab zur Polizei. Dafür vorher sämtlichen Schriftverkehr zusammensuchen und mitnehmen. Deine Schwester als Zeugin auch.
Wenn du Glück hast, fällt das unter den PayPal-Käuferschutz.
Ich drücke dir die Daumen.

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Comments

11 Responses to “Ich wurde von einem eBay Mitglied betrogen, bitte helft mir!!?”

  1. Angel © on März 7th, 2008 23:27

    Dann zeig Ihn an wenn du seinen Namen kennst

    Wie soll man den denn bei eBay finden?
    Ich habe gerade unter google gesucht aber ich habe diesen Mitgliedsnamen gefunden nicht gefunden

  2. Dana on März 7th, 2008 23:28

    Ich würde den vor Gericht zerren und wenn die Kohle nicht wieder kommt dann hätte er aufjeden Fall ein grösseres Problem und braucht garantiert kein Telefon mehr. Ohne Ohren kann er sowieso nichts hören.

  3. Uli on März 7th, 2008 23:31

    Melde bei eBay eine Unstimmigkeit. Dann bekommst du auch seine Adresse.
    Außerdem ab zur Polizei. Dafür vorher sämtlichen Schriftverkehr zusammensuchen und mitnehmen. Deine Schwester als Zeugin auch.
    Wenn du Glück hast, fällt das unter den PayPal-Käuferschutz.
    Ich drücke dir die Daumen.

  4. Amina on März 7th, 2008 23:31

    anzeigen wegen betrug

    und bei ebay würde ich den auch melden

    ich hoffe das ich nie mit ihm bei ebay zu tun habe und auch auf ihn rein falle

    viel glück

  5. Carola on März 7th, 2008 23:37

    Melde es sofort eBay. Wenn ich es noch richtig im Kopf hat, gibt es dort einen Verkäuferschutz.
    Und dann nimm Dir sofort einen Anwalt, der alles Weitere (straf- und zivilrechtlich) für Dich regeln soll. Die Anwaltskosten trägt er ja dann.

  6. Reinhold G on März 7th, 2008 23:38

    Ich würde in deinen geschilderten Fall die Angelegenheit sofort einen Anwalt deines Vertrauens übergeben.
    Die Anschrift des Käufers ist dir doch wohl bekannt?

  7. Yin on März 8th, 2008 00:17

    Naja der Name sagt es ja schon: gangsta729
    Anscheinend findet er es ganz toll die Leute bei eBay zu ver….

    Hast du seine Bewertung eigentlich angeschaut? (10)

    Hast du eBay schon informiert?Lese nochmal die
    Trotzdem Viel Glück!!

    Naja heutzutage sind alle Fälscherprofis

    Hier hab was für dich:
    http://pages.ebay.de/help/tp/isgw-fraud-seller-tips.html
    http://pages.ebay.de/help/tp/know-buyer-ov.html
    http://pages.ebay.de/help/tp/isgw-fraud-defrauded-sellers.html

  8. John D on März 8th, 2008 00:49

    Der wird sich längst aus dem Staub gemacht haben – ob Name und Adresse bei ebay stimmen, ist auch höchst zweifelhaft.

    Paypal ist hoffentlich dein Freund – sie stehen m.E. in der Haftung für die Zahlung und müssten eigentlich auch korrekte Namens-/Adress- sowie Bankdaten haben, da sonst sein Paypal-Konto nicht verifiziert worden wäre.

    Statt einen Anwalt einzuschalten – der kostet Geld, das du ihm Zweifel auch los sein könntest – zeige ihn zunächst bei Staatsanwaltschft oder Polizei an – das ist kostenlos.

  9. Marzo Febbraio on März 8th, 2008 01:18

    Ab zum Anwalt. Der berät Dich auch über die Kosten!

    Außerdem gibt es hier keine rechtssichere Auskunft!

  10. Tetrazepam on März 8th, 2008 09:03

    Stelle Stafantrag wegen Betrug, den nichts anderes ist es was der Typ versucht. Die Staatsanwaltschaft wird über so nee Type erfreut sein.

  11. rowes_hh on März 8th, 2008 10:23

    Hier muss man wohl einigermaßen sauber 4 Ebenen auseinander halten:
    1. EBAY
    2. PayPal
    3. strafrechtliche Fragestellungen
    4. zivilrechtliche Fragestellungen.

    1.
    Den Vorgang bei EBAY melden / beanstanden, keine Frage. Kostet nichts und bringt Dir zumindest die dort registrierte Anschrift (ob die ((noch)) stimmt ist zugegeben eine andere Frage) und verhindert über eine Accountsperrung vielleicht, dass auch noch andere geschädigt werden.

    2.
    PayPal: Auf jeden Fall sofort mit den Unterlagen vorstellig werden und das Klärungsverfahren dahingehend zu beeinflussen versuchen, dass der Kaufpreis an Dich ausgezahlt wird. Auf jeden Fall: den Sachverhalt und seinen Ablauf aus der Sicht von PayPal ordentlich bestätigen lassen, das brauchst Du dann für 3. und 4.

    3.
    Strafrechtliche Würdigung:
    Eine Strafanzeige wegen (zumindest versuchten) Betrugs bei der nächsten Staatsanwaltschaft erstatten (die leiten es gfs. zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter). Die nächste KriPo-Dienststelle hilft gern weiter und nimmt auch ggfs. die Fakten auf. Für die Strafanzeige entstehen keine Kosten und es wird auch kein Anwalt benötigt.

    4.
    Wenn
    - der Kaufpreis tatsächlich von PayPal nicht ausgezahlt wird und
    - der EBAY / PayPal Käuferschutz nicht greift (wenn er greift, dann sollte er auch von der Höhe her ausreichen)
    und
    - die personenbezogenen Daten des Schädigers verlässlich zur Verfügung stehen
    und
    - man davon ausgehen kann, daß bei ihm überhaupt “etwas zu holen sein wird”
    dann erst
    über die (zunächst einmal kostenpflichtige) Hinzuziehung eines Anwalts und die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen nachdenken.

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